Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
- Diplom/Master in Psychologie (Universität, mit Schwerpunkt oder mind. 9 ECTS in Klinischer Psychologie)
- Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat
- Diplom in Sozialpädagogik (bzw. Soziale Arbeit), Pädagogik und Erziehungswissenschaften (Universität oder (Fach-)Hochschulen) oder
- mindestens Bachelor oder Master (mit vorausgegangenem zugelassenen Bachelor) in Sozialpädagogik (bzw. Soziale Arbeit), Pädagogik und Erziehungswissenschaften (Universität oder (Fach-)Hochschulen)
- Ergänzung:Es ist bereits mit einem Bachelor möglich die Ausbildung zu beginnen, jedoch muss zum Abschluss der Ausbildung ein Master vorliegen.
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus.
Bei Unsicherheiten, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich gern an mail(at)dgvt-dresden(dot)de.
Rechtsgrundlage
- Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als Psychotherapeut*in
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: Bildet den Rahmen für die Ausbildung, Abschlussprüfung und Approbation
Ausbildungsdauer
Die Mindest-Ausbildungsdauer zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenbeträgt in der Regel drei Jahre. An unserem Ausbildungszentrum Dresden wird die Ausbildung überwiegend berufsbegleitend über 5 Jahre angeboten. Falls Sie Interesse haben, die Ausbildung in einem kürzeren Zeitraum zu absolvieren, sprechen Sie dies bitte im Vorstellungsgespräch an.